Diese Vertraulichkeitsvereinbarung regelt den Schutz vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums zwischen ST. Daniel Pohl (Initiator) und der Gegenpartei (Empfänger). Sie legt die Bedingungen für die Offenlegung und den Schutz vertraulicher Informationen fest und definiert die Verpflichtungen des Empfängers.
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) regelt den Schutz und die Wahrung vertraulicher Informationen und geistigen Eigentums zwischen ST. Daniel Pohl (Initiator) und der Gegenpartei (Empfänger). Sie legt die Bedingungen für die Offenlegung und den Schutz vertraulicher Informationen fest und definiert die Verpflichtungen des Empfängers.
HP by Holy Three Kings Daniel Pohl
Zweck und Definition vertraulicher Informationen
Zweck: Der Initiator hat im Rahmen einer bestehenden oder zukünftigen Zusammenarbeit vertrauliche Informationen, Ideen, Konzepte und Patententwürfe entwickelt, die sein geistiges Eigentum darstellen und unter seinem Copyright stehen. Dieses NDA legt die Bedingungen fest, unter denen diese Informationen offengelegt und geschützt werden.
Definition vertraulicher Informationen: Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, die vom Initiator an den Empfänger übermittelt werden und die als vertraulich, urheberrechtlich geschützt oder geistiges Eigentum gekennzeichnet sind. Dazu gehören, ohne Einschränkung, alle Daten, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Patententwürfe, technische Informationen, Geschäftsstrategien und andere Materialien, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt wurden
Zweck und Definition vertraulicher Informationen
Zweck
Der Initiator hat vertrauliche Informationen, Ideen, Konzepte und Patententwürfe entwickelt, die sein geistiges Eigentum darstellen und unter seinem Copyright stehen. Dieses NDA legt die Bedingungen für die Offenlegung und den Schutz dieser Informationen fest.
Definition
Vertrauliche Informationen umfassen alle vom Initiator übermittelten Informationen, die als vertraulich, urheberrechtlich geschützt oder geistiges Eigentum gekennzeichnet sind. Dazu gehören Daten, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Patententwürfe, technische Informationen, Geschäftsstrategien und andere Materialien.
Verpflichtungen des Empfängers 1 Keine Änderungen ohne Zustimmung Der Empfänger darf keine Modifikationen, Anpassungen oder Bearbeitungen der vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Initiators vornehmen. Schutz des geistigen Eigentums 3 Der Empfänger muss die vertraulichen Informationen in ihrer ursprünglichen Form respektieren und schützen. Jegliche Vermischung mit anderen Inhalten ohne Zustimmung ist unzulässig. 2 Keine Verwendung ohne Genehmigung Vertrauliche Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Initiators verwendet werden. Alle Materialien müssen den Copyright-Vermerk des Initiators tragen. 4 Vertraulichkeit und Sicherheit Der Empfänger verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und muss angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Empfänger verpflichtet sich außerdem zu: Wahrung der funktionalen Effizienz, Überwachung und Audit, Zugriffsbeschränkungen, physischen Sicherheitsmaßnahmen, Datensicherheit, Notfallplänen, Rückgabe oder Vernichtung vertraulicher Informationen, Meldung von Sicherheitsvorfällen, Haftung für Sicherheitsverstöße, Datenschutzprüfung und Schiedsgerichtsklausel
Geistiges Eigentum Eigentumsrechte Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse, die vom Initiator entwickelt wurden oder dem Initiator gehören, verbleiben beim Initiator. Der Empfänger erwirbt durch diese Vereinbarung keine Eigentumsrechte an solchen geistigen Eigentumsrechten. Nutzungseinschränkungen Der Empfänger darf das geistige Eigentum des Initiators nur in dem Umfang nutzen, wie es ausdrücklich in dieser Vereinbarung erlaubt ist. Jegliche unbefugte Nutzung kann zu rechtlichen Schritten führe
Verpflichtungen des Empfängers
1
Keine Änderungen ohne Zustimmung
Der Empfänger darf keine Modifikationen, Anpassungen oder Bearbeitungen der vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Initiators vornehmen.
2
Keine Verwendung ohne Genehmigung
Vertrauliche Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Initiators verwendet werden. Alle Materialien müssen den Copyright-Vermerk des Initiators tragen.
3
Schutz des geistigen Eigentums
Der Empfänger muss die vertraulichen Informationen in ihrer ursprünglichen Form respektieren und schützen. Jegliche Vermischung mit anderen Inhalten ohne Zustimmung ist unzulässig.
Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung Haftungsausschluss: Der Initiator übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der vertraulichen Informationen durch den Empfänger ergeben. Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Initiators für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, ist auf den Betrag beschränkt, der dem Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung tatsächlich gezahlt wurde. Geltendes Recht und Gerichtsstand Rechtswahl: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von [Land einfügen, z.B. Deutschland]. Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von [Stadt oder Region einfügen, z.B. Berlin]
Geistiges Eigentum
Eigentumsrechte
Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Patente, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse, die vom Initiator entwickelt wurden oder ihm gehören, verbleiben beim Initiator. Der Empfänger erwirbt durch diese Vereinbarung keine Eigentumsrechte an solchen geistigen Eigentumsrechten.
Nutzungseinschränkungen
Der Empfänger darf das geistige Eigentum des Initiators nur in dem Umfang nutzen, wie es ausdrücklich in dieser Vereinbarung erlaubt ist. Jegliche unbefugte Nutzung kann zu rechtlichen
Schritten führen.
der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von [Stadt oder Region einfügen, z.B. Berlin]. Laufzeit und Rückgabe von Informationen 1 2 Dauer der Geheimhaltung Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt ab dem Datum der Unterzeichnung dieses NDA und bleibt für [Zeitraum einfügen, z.B. "5 Jahre"] bestehen, oder bis die vertraulichen Informationen der Öffentlichkeit anderweitig rechtmäßig bekannt werden. Rückgabe von Informationen Nach Beendigung oder Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Empfänger, alle vertraulichen und im Rahmen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung erhaltenen Informationen zurückzugeben. Alle Informationen, die nicht zurückgegeben werden können, müssen sofort nach Beendigung oder Abschluss dieser Vereinbarung vernichtet werden. Beziehung 3 Diese Vertraulichkeitsvereinbarung dient in keiner Weise als Beschäftigungsvereinbarung zwischen den Parteien. Der Empfänger bleibt ein individueller Auftragnehmer, sofern nicht anders vom Absender beauftragt, und ist verantwortlich für die Zahlung aller fälligen Bundes- und Lokalsteuern für erhaltene Gelder.
Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
Haftungsausschluss
Der Initiator übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der vertraulichen Informationen durch den Empfänger ergeben.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Initiators für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, ist auf den Betrag beschränkt, der dem Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung tatsächlich gezahlt wurde.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
1
Rechtswahl
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von [Land einfügen, z.B. Deutschland].
2
Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von [Stadt oder Region einfügen, z.B. Berlin].
3
Ausschließliche Gerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der genannten Instanzen: JAMS, Bischöfliches Offizialat, Erzbistum Köln. Andere Gerichtsbarkeiten oder Schlichtungsverfahren werden nicht akzeptiert.
Schlussbestimmungen 7. Nutzungsrecht: Der Empfänger darf alle vom Initiator bereitgestellten Informationen oder Produkte ausschließlich in der Form verwenden, die im Rahmen dieser Vereinbarung erlaubt ist. Alle dem Empfänger zur Verfügung gestellten Gegenstände bleiben Eigentum des Initiators und sind als solche zu behandeln. 8. Gesamtheit: Diese Vertraulichkeitsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen. 9. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 10. Änderungsklausel: Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. 11. Schiedsverfahren: Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung der Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren oder Mediation anzustreben. 12. Datenschutz und DSGVO: Der Empfänger verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten und zu schützen. 13. Ausschließliche Gerichtsbarkeit: Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der genannten Instanzen: JAMS, Bischöfliches Offizialat, Erzbistum Köln. Andere Gerichtsbarkeiten oder Schlichtungsverfahren werden nicht akzeptiert
Laufzeit und Rückgabe von Informationen
1
Dauer der Geheimhaltung
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt ab dem Datum der Unterzeichnung und bleibt für [Zeitraum einfügen] bestehen, oder bis die vertraulichen Informationen der Öffentlichkeit anderweitig rechtmäßig bekannt werden.
2
Rückgabe von Informationen
Nach Beendigung oder Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Empfänger, alle vertraulichen Informationen zurückzugeben. Nicht zurückgebbare Informationen müssen sofort vernichtet werden.
3
Beziehung
Diese Vereinbarung dient nicht als Beschäftigungsvereinbarung. Der Empfänger bleibt ein individueller Auftragnehger und ist verantwortlich für die Zahlung aller fälligen Steuern.
Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung beider Parteien.
Vor gerichtlichen Schritten verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung durch Schiedsverfahren oder Mediation anzustreben. Der Empfänger verpflichtet sich zudem, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, zu verarbeiten und zu schützen.
Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der genannten Instanzen: JAMS, Bischöfliches Offizialat und Erzbistum Köln. Andere Gerichtsbarkeiten oder Schlichtungsverfahren werden nicht akzeptiert.
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Automatische Übermittlung von Nutzerdaten
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Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
1
Haftungsausschluss
Der Initiator übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der vertraulichen Informationen durch den Empfänger ergeben.
2
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Initiators für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, ist auf den Betrag beschränkt, der dem Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung tatsächlich gezahlt wurde.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
1
Rechtswahl
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von [Land einfügen, z.B. Deutschland].
2
Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von [Stadt oder Region einfügen, z.B. Berlin].
Datenschutz und Gerichtsbarkeit
DSGVO
Der Empfänger verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten und zu schützen.
Ausschließliche Gerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der genannten Instanzen:
JAMS (Kristine Snyder, Senior Public Relations & Content Manager, www.jamsadr.com) Suite 350, Irvine, CA 92612
Erzbistum Köln (Büro des Generalvikars, Beschwerden und Anregungen, 50606 Köln, www.erzbistum-koeln.de)
Andere Gerichtsbarkeiten oder Schlichtungsverfahren werden nicht akzeptiert.
Laufzeit und Rückgabe von Informationen
Dauer der Geheimhaltung
Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt ab dem Datum der Unterzeichnung dieses NDA und bleibt für 5 Jahre bestehen, oder bis die vertraulichen Informationen der Öffentlichkeit anderweitig rechtmäßig bekannt werden.
Rückgabe von Informationen
Nach Beendigung oder Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Empfänger, alle vertraulichen und im Rahmen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung erhaltenen Informationen zurückzugeben. Alle Informationen, die nicht zurückgegeben werden können, müssen sofort nach Beendigung oder Abschluss dieser Vereinbarung vernichtet werden.
Beziehung
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung dient in keiner Weise als Beschäftigungsvereinbarung zwischen den Parteien. Der Empfänger bleibt ein individueller Auftragnehmer, sofern nicht anders vom Absender beauftragt, und ist verantwortlich für die Zahlung aller fälligen Bundes- und Lokalsteuern für erhaltene Gelder.